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§ 1 Vertragsgegenstand

Dieser Lizenzvertrag, auch "Lizenz" genannt, bezieht sich auf alle Softwareprogramme der AI-UI GmbH („AI-UI"). Abweichende Namensgebungen und Produktvarianten der Software besitzen denselben Quellcode und fallen ebenfalls unter diese Lizenzbestimmungen. Unter "Software" im Sinne dieses Vertrages sind das jeweilige Softwareprogramm und alle zugehörigen Dokumente und Dateien, die im Lieferumfang enthalten sind, zu verstehen.

Für die Überlassung der Software an den Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen sowie im Einzelfall die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Service-Level-Vereinbarungen der AI-UI GmbH. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn AI-UI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Lizenzerteilung

a) AI-UI ist Inhaber des Urheberrechts und aller sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software und behält sich an der Software alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in der Leistungsbeschreibung sowie den ergänzend geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AI-UI, in der jeweils gültigen Fassung, nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind.

b) AI-UI überlässt dem Kunden die Software im Rahmen eines Überlassungsvertrages, webbasiert, als lokale Anwendung (On Premise) oder im Verbund mit spezieller Hardware (Box) sowohl als entgeltliche als auch als kostenlose Version. Die Nutzungsrechte des Kunden im Zusammenhang mit der Überlassung von Software ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AI-UI, in der jeweils gültigen Fassung.

c) Überlässt AI-UI dem Kunden die Software kostenlos, wird dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software eingeräumt. Der zeitliche Umfang der Rechteeinräumung ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Weitergehende Rechte werden dem Kunden nicht eingeräumt. Für alle weiteren Leistungen, z. B. den Support für die Software oder andere Dienstleistungen ist ein separater kostenpflichtiger Vertrag mit AI-UI abzuschließen.

d) Wird aus der kostenlosen Lizenz eine kostenpflichtige Lizenz, z. B. durch die Miete einer Programmversion mit mehr Nutzern, als im Rahmen der kostenlosen Lizenz eingeräumt, gelten für den gesamten Vertrag die Regelungen für den gemäß diesen Lizenzbedingungen sowie ergänzend gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AI-UI, in der jeweils gültigen Fassung.

e) Alle weiteren Einschränkungen und Regelungen zum Lizenzumfang ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AI-UI, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 3 Datenübermittlung und Lizenzprüfung

AI-UI ist berechtigt, ausgestellte Lizenzen in regelmäßigen Abständen automatisiert zu prüfen oder nach Ankündigung eine Lizenzprüfung mit dem Kunden gemeinsam vorzunehmen. Darüber hinaus werden Änderungen im Umfang der Lizenz oder der Gültigkeit aufgrund von Vertragsänderungen automatisch an die Software übertragen.

Bei der automatischen Prüfung der Lizenzen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Nutzung der Software durch eine Datenverarbeitungsanlage von AI-UI werden die Daten automatisiert verarbeitet. Mit Annahme dieser Lizenzbedingungen erteilt der Kunde die Einwilligung zur Übertragung der Daten der aktuellen Version: Anzahl der Nutzer der Software, Anzahl gleichzeitiger Nutzer der Software, Anzahl der aktuell eingeloggten Nutzer in der Software, MAC-Adresse oder die IP-Adresse des Servers, auf die die Lizenz ausgestellt wurde, aktuell genutzter und benötigter Speicherbedarf sowie Detailinformationen zum enthaltenen Lizenzumfang, zu den Modulen und Konfigurationen.

§ 4 Laufzeit

Die Laufzeit dieses Lizenzvertrages ergibt sich aus der für das Produkt geltenden Leistungsbeschreibung. Der Lizenzvertrag endet automatisch, wenn der Kunde gegen eine Vertragsbedingung verstößt. Sobald der Lizenzvertrag beendet worden ist, ist der Kunde verpflichtet, die Software und alle Kopien der Software in jeglicher Form zu zerstören.

Bei Abschluss eines Mietvertrages mit AI-UI oder einem dazu autorisierten Dritten endet mit dem Mietvertrag auch gleichzeitig das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Die Bestimmungen in § 3 (Lizenzerteilung) bleiben davon unberührt, so dass AI-UI bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages das Nutzungsrecht auch bei Bestehen eines Mietvertrages widerrufen und ggf. den Lizenzschlüssel sperren kann.

§ 5 Produktaktualisierungen

AI-UI kann jederzeit Ausführung und Inhalt seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Produkte unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages. Der Kunde hat nur bei Durchführung der ordnungsgemäßen Registrierung Anspruch auf aktualisierte oder revidierte Produktversionen gegen Zahlung der jeweils festgelegten Entgelte.

§ 6 Haftung und Gewährleistung

Die Software ist getestet und weist die im Benutzerhandbuch und die in den Kurzdokumentationen bei Softwareaktualisierungen beschriebenen Funktionen auf. AI-UI übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Kunden. Im Benutzerhandbuch, Programmbeschreibungen oder Kurzdokumentationen bei Softwareaktualisierungen dargestellte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

AI-UI übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und kostenfreien Versionen sowie den ausdrücklich aus der Haftung bzw. Gewährleistung ausgenommenen Softwarebestandteilen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Ausgenommen davon ist die Haftung von AI-UI für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei dem Einsatz von Alpha-, Beta- und Testversionen, die noch nicht zum Vertrieb freigegeben sind, können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Kunden sind diese Risiken bekannt. Der Einsatz derartiger Software erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss.

Mängel der Software hat der Kunde unverzüglich gegenüber AI-UI anzuzeigen. Gewährleistungsverpflichtungen von AI-UI beziehen sich nur auf das Land, in dem AI-UI seinen Geschäftssitz hat, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.

Für unberechtigte Nutzer besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

Soweit der Kunde die seitens AI-UI angebotenen bzw. online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Mangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen hätte beseitigt werden können.

Im Übrigen gelten für die Haftung und Gewährleistung von AI-UI ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AI-UI in der jeweils gültigen Fassung.

§ 7 Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend zu den Regelungen dieses Lizenzvertrages gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AI-UI in der jeweils gültigen Fassung.

Stand: Januar 2025

AI-UI GmbH | Ehrenbergstraße 11 | 98693 Ilmenau

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