Der Kunde hat für alle in der Leistungsbeschreibung für seinen Verantwortungsbereich festgelegten Maßnahmen und Vorkehrungen zu sorgen. Werden Vertragsprodukte durch Serverzugriff zur Verfügung gestellt, trägt der Kunde die Telekommunikations-, Provider- und sonstigen Kosten, die durch den Serverzugriff entstehen. Der Serverzugriff durch den Kunden kann im Rahmen der üblichen Kommunikationswege, d. h. bestehender Telekommunikationsverträge des Kunden erfolgen.
(1) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
(2) Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Kunde die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen erwerben.
(1) Der Kunde darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Kunden sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Kunden zur Programmnutzung. Er ist verpflichtet, der Informationspflicht des § 12 Abs. (1) dieses Vertrages nachzukommen.
(2) Der Kunde darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken (z. B. Application Service Providing, Software as a Service etc.) oder des Leasing geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt und der überlassende Kunde sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Kunden kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken (z. B. Application Service Providing, Software as a Service etc.) oder das Verleasen sind unzulässig.
(3) Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Kunden.
Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Entgelte seitens des Kunden sind umgehend nach Zugang der Rechnung bei der in der Rechnung genannten Abteilung von AI-UI schriftlich zu erheben. Einwendungen müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum eingegangen sein. Die Unterlassung gilt als Genehmigung der Rechnung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AI-UI nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt AI-UI vorbehalten.
AI-UI erhebt personengebundene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Gestaltung zu begründen oder zu fördern. AI-UI verpflichtet sich, die erhobenen Daten vertraulich zu behandeln und die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, das Ausbleiben von Lieferungen und Leistungen von Lieferanten bzw. Dienstleistern und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner im Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass AI-UI seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, speichert. Solche Informationen dürfen nur im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an AI-UI-Partner und verbundene Unternehmen nur zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Kunden, weitergegeben werden.
Der Kunde erklärt sich durch die Registrierung damit einverstanden, per E-Mail über aktuelle Patchnotes der Software von AI-UI sowie Ergänzungsangebote informiert zu werden. AI-UI verwendet hierfür ausschließlich die E-Mail-Adresse des Kunden, welche AI-UI im Zusammenhang mit der Registrierung erhalten hat. Der Kunde kann den Erhalt derartiger E-Mails jederzeit widerrufen.